Kursadministration
Übersicht über die Kursadministration
Anker: Leitfaden zur PBS-Kursadministration
Für Kursleiter/innen und Leiterkursbetreuer/innen: alle administrativen Vorgänge, die bei der Anmeldung und Durchführung eines J+S- oder anderen Kurses beachtet werden müssen, sind hier detailliert beschrieben.
FAQ
Wie viele Kopien der Formulare müssen für Kurse ohne J+S eingereicht werden?
Im Sinne einer Vereinheitlichung wurde die Anzahl einzureichender
Formulare für alle Kurse gleich angesetzt. Für jeden Kurs müssen also
je 3 Exemplare der Formulare beim PBS-Ausbildungssekretariat
eingereicht werden (d.h. 4 an den/die LKB). Die grösste Kopierübung,
das Detailprogramm, fällt ja im Gegenzug weg.
Weshalb braucht es eine Übersicht über die Ausbildungsblöcke? Die ist doch völlig unnötig!
Der Ansicht, dass diese Übersicht unnötig ist, müssen wir widersprechen. Die
Übersicht über die Ausbildungsblöcke ist eine Auflistung der Blockziele
und eine grobe Beschreibung der Inhalte für jeden Ausbildungsblock.
Dies ist bei der Kursvorbereitung ein logischer Schritt und so auch in
der Spirale beschrieben. Viele Kursleitungen haben Mühe von den
formulierten Kurs- und Ausbildungsziele die Ziele für die einzelnen
Ausbildungsblöcke abzuleiten. Diese Auflistung fordert die Kursleitung,
diesen Schritt ganz bewusst zu tun. Für den Fall, dass diese
Information im Detailprogramm festgehalten sind, besteht die
Möglichkeit das Detailprogramm einzureichen. Die Übersicht ist wie es
besagt eine Übersicht, die der Kursleitung und dem/der LKB bei der
Kontrolle helfen soll, ob die Ausbildungsziele gemäss Ausbildungsmodell
abgedeckt werden. Eine Idee dahinter war auch die Menge an
Papier, die kopiert und weiter geleitet werden soll, zu reduzieren.
Dies ist mit der Übersicht nun gut möglich. Zudem wird mit der
Einreichung der Übersicht der Termindruck auf das Detailprogramm
entschärft. Die Praxis zeigt, dass die Detailprogramme erst kurz vor
dem Kurs fertig gestellt werden. Neu ist dies nun möglich, da mit der
Übersicht, der Checkliste und dem Picasso die Qualitätsprüfung des
Kurses gemacht werden kann.
Darf die PBS eine Busse einkassieren? Ist es überhaupt zulässig, von den BSV
Geldern Bussgelder abzuzweigen? Unseres Wissens sind die BSV Gelder
zweckgebunden. Eine Zuführung der PBS-Kasse wäre demnach gar nicht
zulässig, weil es einer Zweckentfremdung der Gelder gleichkommt...
Durch
die Verspätungen hat das Ausbildungssekretariat einen Mehraufwand.
Dieser soll nun durch den Beitrag gedeckt werden, der im Anker als
Expressbearbeitungsgebühr“ bezeichnet wird. Das Wort „Busse“ haben wir
deshalb vermieden. Insofern findet auch keine Zweckentfremdung
dieser Gelder statt. Sie decken nämlich auch bei der PBS Kosten, die
mit der Durchführung der Kurse (leider ist das Ausbildungssekretariat
der PBS nicht ganz gratis) in einem engen Zusammenhang stehen. Die
Expressbearbeitungsgebühren werden so wieder der Ausbildung zugeführt.
Wie können wir als Kantonalverband erkennen, welche Kurse eine Busse verursacht haben? Ist das auf der BSV Abrechnung
erkennbar? Und werden die KV informiert? Wir wollen wissen, wieviel
Bussen wir bezahlen, und aufgrund welcher Kurse.
Es wird so sein, dass die KV darüber informiert werden, auf Grund welcher Kurse, wie viele Gelder zurückbehalten wurden. Ob das direkt auf der BSV Abrechnung stehen wird oder ob Ihr mittels
einem separaten Schreiben darüber informiert werdet, das ist im Moment
noch offen. Da laufen die Abklärungen noch.
Du hast eine Frage zur Kursadministration?
Stelle sie uns, sie wird beantwortet und im Kursadministrations-FAQ veröffentlicht!
ausbildung@pbs.ch







