Betreuungskontrakt & Betreuungsabsprache
Die Unterscheidung zwischen Betreuungsabsprache und Betreuungskontrakt ist wichtig, weil in der Praxis einige Personen betreut werden, die gleichzeitig selber eine Betreuerrolle übernehmen und so mit denselben Personen eine Betreuungsabsprache und einen Betreuungskontrakt abschliessen.
Am Anfang jedes Betreuungsverhältnisses steht ein Betreuungskontrakt, also eine Absprache, was der Betreute vom Betreuer und umgekehrt zu erwarten hat. Dieser Betreuungskontrakt soll während dem Betreuungsverhältnis von Zeit zu Zeit überprüft werden. Die Betreuungsperson muss die eigenen Grenzen erkennen und falls nötig Hilfe beim eigenen Betreuer (bzw. Ansprechperson) im eigenen Netzwerk oder bei externen Profis, z.B. Experten, für bestimmte Themen im kantonalen Krisenteam anfordern. Ein Betreuungskontrakt muss nicht zwingend schriftlich festgehalten werden. Es kann gut sein, dass ein Betreuungskontrakt situationsbezogen neu abgeschlossen werden muss, zum Beispiel weil der Betreute Unterstützung in einem neuen Themenbereich anfordert. Der Kontrakt wird dann durch Einwilligung beider Seite abgeschlossen.
Im Unterschied dazu ist eine Betreuungsabsprache eine Absprache zwischen Betreuern, welche alle dieselbe Person oder Personengruppe betreuen. Diese Absprache klärt, welcher Betreuer für welche Bereiche der Betreuung zuständig ist und wie die Zusammenarbeit zwischen den Betreuern funktionieren soll. Es kann beispielsweise eine Betreuungsabsprache zwischen AL, Elternrat, Präses und Coach bezüglich den Tätigkeiten in der Ganzjahresbetreuung getroffen werden.








